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Inaktiv | Freiverkauf

Versteigerungsbedingungen

Allgemeine Online-Auktionsbedingungen
Versteigerungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen Swissbid.com


Artikel 1. Definitionen
Allgemeine
Nutzerbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Nutzung der Website der Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden, Schweiz regeln.
Allgemeine Online-
Auktionsbedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen für eine Online-Auktion, die den Ablauf der Online-Auktion regeln und die Stellung, Rechte und Pflichten der (Vertrags-) Partner / Teilnehmer definieren.
Benutzer: Derjenige, der sich auf der Website der Firma Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden, Schweiz registriert
Benutzervertrag: Vertrag zwischen Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden, Schweiz und dem Benutzer
Bieter: Derjenige, der ein Angebot bei einer Online-Auktion abgibt.
Gebot: Jeder von dem Benutzer in der Auktion für eine Position verbindlich gebotener Betrag.
Kaufpreis: Setzt sich zusammen aus dem Höchstgebot zum Auktionsende, dem Aufgeld und anfallender Mehrwertsteuer.
Kaufvertrag: Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der mit dem Zuschlag durch Swissbid - IBS Machines AG zustande kommt.
Käufer:
Position:
(Online-)Auktion: Bieter, der für die Position den Zuschlag erhältSache(n), die (auch unter einer Nummer gemeinsam) versteigert wird/werden die von Swissbid - IBS Machines AG organisierte Versteigerung von Mobilien auf der Website von Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden, Schweiz.
Registrierung: Anmeldung des Benutzers auf der Website von Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden, dazu ist das Anmeldeformular auf der Website vollständig auszufüllen.
Spezielle Online-
Auktionsbedingungen:: Besondere zusätzliche Bedingungen, die ausschließlich für die jeweilige Online-Auktion gelten.
Swissbid - IBS Machines AG Swissbid - IBS Machines AG
Verkäufer: Derjenige bzw. diejenigen, in dessen/deren Auftrag eine Position versteigert wird
Website: Die Website www.swissbid.com, die von der Firma Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15, CH - 4310 Rheinfelden, Schweiz, instand gehalten wird und die die Plattform für von Swissbid - IBS Machines AG durchgeführte Versteigerungen ist.
Zuschlag: Bestätigung von Swissbid - IBS Machines AG , dass der Höchstbietende gegen Zahlung des Kaufpreises den Zuschlag für eine Position bzw. eine Kombination erhält.


Artikel 2. AGB
2.1 Versteigerungen von Swissbid - IBS Machines AG finden auf der Website der Firma Swissbid - IBS Machines AG, Baslerstrasse 15, CH - 4310 Rheinfelden statt, welche die Plattform für Versteigerungen stellt. Die Website wird aufgrund der Allgemeinen Nutzerbedingungen der Firma Swissbid - IBS Machines AG, Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden vom Benutzer genutzt.

2.2 Die Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen enthalten die allgemeinen Regelungen der Versteigerung. Die Versteigerung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Mit Teilnahme an der Versteigerung werden diese anerkannt. Bei einer Versteigerung können zusätzlich Spezielle Online-Auktionsbedingungen gelten. Diese enthalten Ergänzungen oder Abweichungen zu den Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen. Vorrangig sind im Zweifelsfall die Speziellen Online-Auktionsbedingungen.

2.3 Swissbid - IBS Machines AG kann diese Allgemeinen Bedingungen ändern. Änderungen werden mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung an Nutzer und Bieter wirksam.



Artikel 3. Registrierung
3.1 An Auktionen können Bieter teilnehmen, die sich bei der Firma Swissbid - IBS Machines AG ,Baslerstrasse 15 CH - 4310 Rheinfelden als Nutzer registriert und deren Allgemeine Nutzerbedingungen akzeptiert haben.

3.2 Ein Gebot kann abgeben, wer die Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen und die Speziellen Online- Auktionsbedingungen für eine Auktion akzeptiert hat.



Artikel 4. Auktion
4.1. Eine Auktion erfolgt im Namen und für Rechnung des Verkäufers. Swissbid - IBS Machines AG ist nicht Vertragspartei eines mit Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages, sondern vermittelt nur den Kaufvertrag.

4.2 Termine, wie Beginn und Ende einer Auktion sind in den Speziellen Online-Auktionsbedingungen enthalten.

4.3 Organisation, Vorbereitung und Ausführung der Auktion liegen in Händen von Swissbid - IBS Machines AG.

4.4 Swissbid - IBS Machines AG ist befugt:
• den Zuschlag allgemein oder - aus wichtigem Grund - bestimmten Bietern nicht zu erteilen;
• Bieter von einer Auktion auszuschließen;
• Irrtümer von Swissbid - IBS Machines AG bei Geboten und/oder Zuschlägen mit einem entsprechenden Hinweis an denBieter zu beheben;
• Andere erforderliche Maßnahmen zu treffen
4.5 Das Urteil von Swissbid - IBS Machines AG hinsichtlich dessen, was während der Auktion stattgefunden hat, ist verbindlich.

4.6 Zwangsversteigerungen werden in den Speziellen Online-Auktionsbedingungen als solche gekennzeichnet.



Artikel 5. Annulierung, technische Störungen
5.1 Swissbid - IBS Machines AG behält sich das Recht vor, eine Auktion aus wichtigem Grund zu annullieren, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Im Falle einer technischen Störung der Website, so dass diese nicht vollständig und/oder nicht für alle Benutzer zugänglich ist, ist Swissbid - IBS Machines AG berechtigt, die Auktion um bis zu 24 Stunden zu verlängern.

5.2 Mit seiner Registrierung erklärt der Benutzer, dass ihm die besonderen Umstände einer Internetauktion bekannt sind. Insbesondere ist ihm bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik zu Störungen und Ausfällen kommen kann, welche den Zugriff auf die Internetauktion und die Website erschweren oder unmöglich machen.

5.3 Swissbid - IBS Machines AG haftet nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Auktion auf der Website von www.swissbid.com nicht jedoch für technische Störungen. Die Haftung von Swissbid - IBS Machines AG ist beschränkt und richtet sich nach den Allgemeinen Bestimmungen, wie in Artikel 15 dargestellt



Artikel 6. Besichtigungstage; Betreten von Gebäuden & Grundstücken
6.1 Etwaige Besichtigungstermine sind in den Speziellen Online-Auktionsbedingungen genannt.

6.2 Das Betreten von Gebäuden und Grundstücken erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen von Swissbid - IBS Machines AG oder von Swissbid - IBS Machines AG eingeschalteten Personen ist Folge zu leisten. Der Verkäufer übernimmt für Schäden in Folge des Betretens der Gebäude und Grundstücke grundsätzlich keine Haftung. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen der Allgemeinen Bestimmungen für Swissbid - IBS Machines AG und den Verkäufer, wie in Artikel 15 dargestellt.


Artikel 7. Positionen
7.1 Versteigert werden einzelne Positionen oder Kombinationen.

7.2 Kombinationen, also die Versteigerung von mehreren Positionen zusammen, werden im System angezeigt. Bei Kombinationen erfolgt die Versteigerung in zwei Schritten:

a) Zuerst werden die einzelnen Positionen zur Versteigerung gestellt. Der Zuschlag erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Position nicht als Teil einer Kombination zugeschlagen wird. Nach Zuschlagfür die einzelnen Positionen kann auf die Kombination geboten werden. Sofern auf die Kombination keine Gebote
abgegeben werden, verbleibt es beim Verkauf der einzelnen Positionen.
b) Sofern auf die Kombination Gebote abgegeben werden, gilt Folgendes: Für die Kombination wird der Zuschlag erteilt, wenn das höchste Gebot höher ist als die Summe der Gebote bzw. Mindestpreise auf die einzelnen Positionen. Der Zuschlag für die einzelnen Positionen ist dann mangels Bedingungseintritt nicht erfolgt.

7.3 Swissbid - IBS Machines AG ist berechtigt, verschiedene Gegenstände zu Positionen zusammenzufügen, Positionen aufzuteilen und/oder aus der Auktion zu nehmen.

7.4 Swissbid - IBS Machines AG ist befugt, für bestimmte Positionen von einem Bieter vorab die Stellung einer banküblichen Sicherheit zu verlangen.


Artikel 8. Gebote
8.1 Ein Bieter kann Gebote bei Auktionen abgeben, sobald er sich auf der Website von Swissbid - IBS Machines AG registriert hat und sein Konto durch die Bestätigung des Links in der danach erhaltenen E-Mail aktiviert hat. Bieter können Gebote für ein oder mehrere Positionen abgeben. Gebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich.
Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Für jedes abgegebene und von einem Dritten überbotene Gebot erhält der Bieter eine Bestätigung per E-Mail. Diese Benachrichtigung ist nicht der Zuschlag.

8.2 Gebote können als Festgebote oder Maximalgebote abgegeben werden.

a) Beim Festgebot (statisch), bietet der Benutzer einen festen Betrag pro Position, der im System angezeigt wird.
b) Beim Maximalgebot (proxy) gibt der Benutzer an, welchen Preis er höchstens bereit ist, für eine Position zu bezahlen. Das Maximalgebot wird nicht im System angezeigt. Wenn ein Dritter den Benutzer überbietet, wird das aktuelle Angebot schrittweise erhöht, bis ein Dritter das Maximalgebot überbietet. Ein Maximalgebot kann vom Benutzer zwischenzeitlich nur dann ausgeschaltet werden, wenn er ein Festgebot abgibt, das in dem Moment das höchste Gebot ist.

8.3. Die Gebote enthalten noch nicht die Umsatzsteuer und das Aufgeld. Die Höhe des Aufgeldes ergibt sich aus den Speziellen Online-Versteigerungsbedingungen.

8.4. Swissbid - IBS Machines AG und/oder der Verkäufer sind ohne Angabe von Gründen berechtigt, Gebote nicht zu akzeptieren.
Swissbid - IBS Machines AG ist befugt, im Namen Dritter Gebote abzugeben.


Artikel 9. Zuschlag & Kaufvertrag
9.1 Ein Kaufvertrag über ein oder mehrere Positionen kommt erst durch den Zuschlag zustande. Der Käufer wird per E-Mail über den zustande gekommenen Kaufvertrag informiert (Zuschlag). Der Zuschlag erfolgt spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ende der Versteigerung.

9.2. SWISSSBID ist berechtigt keinen Zuschlag zu erteilen oder unter aufschiebenden Bedingungen den Zuschlag zu erteilen.

9.3 In der Regel erhält der Benutzer den Zuschlag, der das höchste Gebot abgegeben hat. Wird 10 Minuten vor dem Ende nicht mehr auf eine Position geboten, erfolgt der Zuschlag zur angegebenen Schlußzeit. Bietet ein Nutzer in den 10 Minuten vor dem offiziellen Ende für die jeweilige Position, so verlängert sich die Endzeit um 5 Minuten. Die Auktion für die jeweilige Position endet erst, nachdem das letzte Höchstgebot 5 Minuten lang nicht mehr überboten wurde.




Artikel 10. Gefahrübergang/Eigentumsübergang
10.1 Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der ersteigerten Gegenstände sowie die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl auf den Käufer über.

10.2 Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.



Artikel 11. Pflichten des Käufers
11.1 Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertseuer und des Aufgeldes und zur Abholung der Position(en) verpflichtet.

11.2 Die Zahlung hat binnen dreier Werktage nach Zuschlag auf ein von Swissbid - IBS Machines AG benanntes Konto in der vorgegebenen Währung zu erfolgen.

11.3 Bei Verzug mit der Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Rechte des Verkäufers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.4 Wenn der Käufer einer Verpflichtung nicht nachkommt, insbesondere:

a) der Kaufpreis nicht rechtzeitig bzw. vollständig bezahlt wird
b) die Positionen nicht rechtzeitig abgeholt werden, und/oder
c) die für die Ablieferung benötigten Informationen nicht verschafft werden,

dann tritt automatisch Verzug ein, ohne daß eine weitere Inverzugsetzung erforderlich wäre. Swissbid - IBS Machines AG ist dann berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Verkäufers zu annullieren. In dem Fall steht es Swissbid - IBS Machines AG frei, die Positionen einem anderen Bieter zuzuteilen, ohne dass Swissbid - IBS Machines AG und/oder der Verkäufer (schadens-) ersatzpflichtig wären.


11.5 Im Falle einer Annullierung hat der Käufer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.



Artikel 12. Abholung
12.1 Der Käufer ist nur zu den in den Speziellen Online-Auktionsbedingungen angegebenen Terminen zur Abholung berechtigt und verpflichtet. Swissbid - IBS Machines AG kann aus technischen Gründen bestimmen, daß eine bestimmte Position erst nach Ablieferung anderer Positionen abgeholt werden kann.

12.2 Der Käufer, dessen Position(en) die Abholung anderer Positionen behindert/n, ist verpflichtet, unverzüglich nach einer E-Mail und/oder einem Anschreiben seitens Swissbid - IBS Machines AG an die vom Käufer angegebene Adresse dafür zu sorgen, daß diese Positionen abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist Swissbid - IBS Machines AG berechtigt, die Abholung und eventuelle Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers von Dritten vornehmen zu lassen.

12.3 Der Käufer ist verpflichtet, seine Positionen sorgfältig ab- bzw. auszubauen und abzuholen. Für Schäden, die in dem Zusammenhang am Eigentum anderer angerichtet werden, haftet er. Ferner ist er verpflichtet, Swissbid - IBS Machines AG und den Verkäufer vor allen Ansprüchen Dritter zu schützen, die sich aus dem Ab- bzw. Ausbau und/oder der Abholung ergeben.

12.4 Der Käufer ist verpflichtet, bei Ab- bzw. Ausbau und Abholung seiner Positionen die Anweisungen von Swissbid - IBS Machines AG und/oder der von Swissbid - IBS Machines AG eingeschalteten Personen zu befolgen

12.5 Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß er oder derjenige, der für ihn für Ab- bzw. Ausbau oder für die Beförderung sorgt, die dafür nötigen Genehmigungen besitzt. Swissbid - IBS Machines AG und/oder der Verkäufer können nicht dafür haftbar gemacht werden, dass die nötigen Genehmigungen fehlen und/oder beim Ab- bzw. Ausbau und/oder bei der Beförderung durch oder für den Käufer behördliche Vorschriften nicht eingehalten werden.

12.6 In Situationen, in denen es notwendig ist, Gebäude (in Teilen) abzubrechen, um die zugeteilten Positionen entfernen zu können, bedarf es dafür der vorhergehenden Rücksprache und der schriftlichen Zustimmung von Swissbid - IBS Machines AG . Es sind die von Swissbid - IBS Machines AG bei Zuschlagserteilung gestellten Bedingungen einzuhalten.

12.7 Swissbid - IBS Machines AG behält sich das Recht vor, die Abholung von Positionen von der Stellung einer Kaution für etwaige Schäden abhängig zu machen. Die betroffenen Positionen und die Kautionshöhe werden mitgeteilt. Nachschadensfreier Abholung wird dem Käufer die Kaution zurückerstattet.



Artikel 13. Haftung/Gewährleistung Swissbid - IBS Machines AG
Swissbid - IBS Machines AG haftet lediglich für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Versteigerung. Im Übrigen gilt:

13.1 Ansprüche des Verkäufers sowie des Bieters oder Käufers wegen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, insbesondere wegen etwaiger Beratung in Bewertungsfragen oder wegen Mängeln der Objekte.

13.2 Die Beschreibungen der Objekte durch Swissbid - IBS Machines AG , z. B. im Verkaufskatalog oder in einer Auflistung, beruhen auf Informationen des Verkäufers. Swissbid - IBS Machines AG haftet nur für die zutreffende Übermittlung, nicht aber für die objektive Richtigkeit dieser Informationen.

13.3 Angaben von Swissbid - IBS Machines AG dienen lediglich der besseren Unterscheidbarkeit und stellen in keinem Falle eine Garantie dar.

13.4 Die Objekte sind gebraucht. Swissbid - IBS Machines AG verkauft nicht im eigenen Namen und übernimmt daher keine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel und haftet nicht für Menge, Qualität, Maße, Baujahre und Vollständigkeit.

13.5 Die obigen Einschränkungen gelten nicht, wenn Swissbid - IBS Machines AG vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder Körperschäden eintreten.



Artikel 14. Haftung/Gewährleistung Verkäufer
Der Verkäufer haftet dem Käufer für Mängel der Objekte nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

14.1 Der Käufer hatte Gelegenheit zur Vorbesichtigung der Objekte. Der Verkauf erfolgt wie besichtigt und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Der Verkauf erfolgte insbesondere ohne Gewähr für sichtbare oder verborgene Mängel oder Garantie im Zusammenhang mit Vollständigkeit, Anzahl, Wirkung, Brauchbarkeit, Verkaufbarkeit, dem Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Rechten oder Ansprüchen von Dritten und/oder der Übertragungsmöglichkeit an Dritte.

14.2 Der Verkäufer schließt eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit oder für eine übliche Verwendungsmöglichkeit der Objekte aus.

14.3 Der Verkäufer schließt jegliche Haftung für Werbeaussagen des Herstellers aus.
14.4 Die obigen Einschränkungen gelten nicht, wenn der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, eine wesentliche Vertragspflicht verletzte oder Körperschäden eintreten.



Artikel 15. Haftungsbeschränkung Swissbid - IBS Machines AG /Verkäufer
15.1 Die Haftungsbeschränkung gilt für Swissbid - IBS Machines AG und den Verkäufer, sowie für deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte und die Erfüllungsgehilfen.

15.2 Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

15.5 Die vorhergehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht, im Fall der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und zwingender gesetzlicher Regelungen.



Artikel 16. Salvatorische Klausel/Schriftform
16.1 Für den Fall, daß irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder unvollziehbar sein oder werden sollten, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des gesamten Vertrages nicht. Die unwirksame, nichtige oder unvollziehbare Bestimmung wird ersetzt durch eine solche wirksame und vollziehbare Bestimmung, die den wirtschaftlichen Zielsetzungen der Parteien am nächsten kommt, die ursprünglich mit der unwirksamen, nichtigen oder unvollziehbaren Bestimmung beabsichtigt war.

16.2 Änderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien wirksam.



Artikel 17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
17.1 Dieser Vertrag und die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17.2 Für alle Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit den rechtlichen Beziehungen zu Swissbid - IBS Machines AG ergeben, sind ausschließlich die zuständigen in Rheinfelden (Kanton Aargau) zuständig. Für Streitigkeiten mit dem Verkäufer gelten die Allgemeinen Bestimmungen


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